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Eintragungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart

Endlich!

Am 5. März 2025 erhielten wir den Eintragungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart. Nun sind wir ein eingetragener Verein (e.V.)!

Zuvor hatte uns das Finanzamt Freudenstadt bereits die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Leider hatte sich der Eintrag im Registergericht etwas hingezogen. Das Gericht war mit drei Formulierungen der Satzung nicht einverstanden, so dass der Vorstand noch einmal eine Satzungsänderung vornehmen musste.
Die Änderungen betreffen:

  • Alle vier Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt (zuvor: 1ter und 2ter Vorstand)
  • Der Begriff „Mitteilungsblatt“ musste durch „Amtsblatt“ ersetzt werden
  • Ein Genitiv wurde gefordert (statt „der Vorstand“ -> „des Vorstands“)

Nun ist auch diese Hürde geschafft.
Die Eintragung war u.a. die Voraussetzung für die Kontoeröffnung und die Eröffnung des Spendenkontos.