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Satzung des Bürgervereins Zusammenhalt Betra e.V. in einfacher Sprache

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Der Verein heißt „Bürgerverein Zusammenhalt Betra e.V.“ und hat seinen Sitz in Horb – Betra. Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit

Der Verein hat gemeinnützige Ziele. Er hilft nicht nur sich selbst, sondern möchte auch der
Gemeinschaft dienen. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die festgelegten Zwecke verwendet
werden. Mitglieder bekommen kein Geld aus den Mitteln des Vereins. Der Verein fördert die
Jugend, Senioren, soziale Belange, Kultur und die Pflege der Landschaft und Infrastruktur im Dorf.
Ziel ist es, den Zusammenhalt und die Gemeinschaft im Dorf zu stärken. Der Vorstand entscheidet
über die Art und Höhe der Unterstützung.

§3 Mitgliedschaft

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann Mitglied werden. Bei Minderjährigen müssen die Elter
zustimmen. Auch Organisationen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über die
Aufnahme.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

Ein Mitglied kann jederzeit schriftlich austreten. Die Mitgliedschaft kann auch durch Ausschlus
enden, wenn jemand den Verein schädigt. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss.

§5 Mitgliedsbeitrag

Die Ziele des Vereins werden durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert. Die Höhe der
Beiträge wird in der Mitgliederversammlung beschlossen.

§6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Weitere Gruppen oder
Ausschüsse können bei Bedarf gegründet werden.

§7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem ersten und zweiten Vorsitzenden, einem Kassierer und einem
Schriftführer. Der Vorstand leitet den Verein und verwaltet das Geld. Er wird für zwei Jahre
gewählt. Die Kasse wird einmal im Jahr von zwei Prüfern kontrolliert.

§8 Mitgliederversammlung

Der Vorstand lädt einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Die Einladung erfolgt öffentlich
oder per E-Mail. Die Versammlung entscheidet über Beiträge, Entlastungen des Vorstands, Wahlen
und Satzungsänderungen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Eine außerordentliche
Versammlung kann auf Wunsch von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.

§9 Beurkundung

Über die Mitgliederversammlungen wird ein Protokoll erstellt, das unterschrieben wird.

§10 Satzungsänderungen

Änderungen der Satzung benötigen eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen. Für Änderungen
des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von neun Zehnteln erforderlich. Die geplanten Änderungen
müssen in der Einladung zur Versammlung genau beschrieben werden.

§11 Auflösung des Vereins

Der Verein kann aufgelöst werden, wenn seine Ziele nicht mehr erfüllt werden können. Dies muss
in einer speziellen Versammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Bei
Auflösung geht das Vermögen an den Stadtteil Horb-Betra, der es für gemeinnützige Zwecke nutzen
muss.

§12 Datenschutzerklärung

Der Verein speichert persönliche Daten der Mitglieder gemäß den Datenschutzgesetzen. Jedes
Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten. Bei
Austritt werden die Daten gelöscht, außer die Kassenverwaltung muss sie aus steuerlichen Gründen
aufbewahren. Daten dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die Mitgliederversammlung zustimmt
und das Mitglied nicht widerspricht.

§13 Vereinssatzung

Diese Satzung wurde am 13. November 2024 beschlossen. Änderungen können vorgenommen
werden, wenn das Finanzamt oder das Registergericht dies verlangt.


Horb-Betra, den 13. November 2024.